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   BGH, 09.11.1959 - III ZR 162/58   

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BGH, 09.11.1959 - III ZR 162/58 (https://dejure.org/1959,6566)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1959 - III ZR 162/58 (https://dejure.org/1959,6566)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1959 - III ZR 162/58 (https://dejure.org/1959,6566)
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  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57

    Bausperre aus Planungsgründen

    Auszug aus BGH, 09.11.1959 - III ZR 162/58
    Ein im sog. Planungsverfahren verhängtes Bauverbot, das ein bebaubares oder bebautes Grundstück betrifft, greift regelmäßig im Sinne des Enteignungsrechts nur in die "gegenwärtige Vermögenssubstanz" ein, d.h. nur in den Wert des Grund und Bodens; die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückseigentümers aus erst künftig auf dem Grundstück zu errichtenden Bauten oder Umbauten sind nicht Objekt jenes Eingriffs (vgl. die Zusammenstellung der Rechtsprechung des Senats in WM 1958 S. 1350 zu Ziff. 6 und 7 mit Nachweisen, und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 25. Juni 1959 III ZR 220/57).
  • BGH, 11.05.1959 - III ZR 18/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.1959 - III ZR 162/58
    Die Vorinstanzen sind weiterhin mit Recht davon ausgegangen, daß auch ein im Rahmen eines Miet- oder Pachtvertrages eingeräumtes Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück ein vermögenswertes Recht ist, in das enteignend eingegriffen werden kann (vgl. Urt. des Senats vom 11. Mai 1959 III ZR 18/58 = MDR 1959, 918).
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